Gastvortrag New York im 20. Jahrhundert

Morgen, am 26.6.2014, werde ich im Rahmen des Exkursionsseminars „New York“ des Fachbereichs Architektur der TU Darmstadt einen Gastvortrag zur Sozial- und Planungsgeschichte New Yorks im 20. Jahrhundert halten. Ich freue mich sehr über die Einladung und hoffe, die Exkursionsteilnehmer, angehende Architekten, ein wenig für die historischen Hintergründe der Stadtentwicklung von New York sensibilisieren zu können. Im Mittelpunkt des Vortrags wird die Verzahnung sozialstruktureller Entwicklungen und Paradigmen der Stadtplanung stehen – angefangen von den sozialreformerischen Initiativen nach 1900 bis zur „urban crisis“ der 1970/80er Jahre. Der Vortrag ist in gewisser Weise auch eine Zusammenfassung meiner Übung in diesem Sommersemester, in der wir Quellen zum Thema „20th Century New York“ analysieren.

„Der Steinarbeiter“

Der Steinarbeiter

Am Freitag letzter Woche habe ich in der Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung in Bonn einige Jahrgänge der Zeitschrift „Der Steinarbeiter“ ausgewertet. Die von 1897 bis 1934 herausgegebene Zeitschrift war das Organ des Zentralverbandes der Steinarbeiter Deutschlands. Die Zeitschrift ist besonders deshalb wichtig, weil sie eine der wenigen Zeugnisse über die Arbeitswelt der Steinbrüche ist, in denen Arbeiter zu Wort kommen. Ganz offensichtlich artikuliert sich darin zwar auch nur eine bestimmte Gruppe von Arbeitern, die sozialistischen Ideen und der Sozialdemokratie nahesteht, aber im Kontrast zu Berichten von Unternehmern, leitenden Angestellten und Gewerbeinspektoren, eröffnet die Zeitschrift eine weitere Perspektive. Die Frage der Berufssicherheit, bei der Arbeit in Steinbrüchen ein extrem wichtiges Thema, wird im „Steinarbeiter“ ganz anders bewertet als etwa in Veröffentlichungen der Berufsgenossenschaften, die von Unternehmern getragen wurden. Die Vulnerabilität der Arbeiter wird im „Steinarbeiter“ greifbar.

BMBF Agendaprozess

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat einen Aufruf zum Agendaprozess für die Gesites-, Kultur- und Sozialwissenschaften „Zukunft sichern und gestalten“ gestartet. Aus den Ergebnissen des Aufrufs soll ein Rahmen für spätere Ausschreibungen entwickelt werden. Also eigentlich ein wichtiger Schritt, auf den man Einfluss nehmen sollte, denn später werden daran Förderbedingungen geknüpft und Anträge danach bewertet. Andererseits erscheint genau dieser erste und wichtige Schritt intransparent. Was genau geschieht mit den eingegangenen Vorschlägen? Wer bewertet diese und wie werden sie zu Förderrichtlinien? Dazu heißt es auf der Seite des BMBF: „In einem nächsten Schritt wird das BMBF auf diesen Papieren aufbauend thematische Schwerpunkte künftiger Förderbekanntmachungen konkretisieren. Hierzu werden Fachgespräche geführt, zu denen auch Verfasserinnen und Verfasser einschlägiger Papiere eingeladen werden. Die erste Bekanntmachung, auf deren Grundlage konkrete Forschungsprojekte gefördert werden können, soll Ende 2014 veröffentlicht werden.“ Wirklich transparent ist das nicht. Vielmehr erscheint es so, als ob Interessenten mit Vorschlägen zur Agenda die Bewilligung eigener Forschungsprojekte vorwegnehmen könnten – oder auch nicht. Nache dem Motto: Ich setze meine Forschungsschwerpunkte auf die Agenda, um hinterher Fördergelder einwerben zu können. Im Prinzip ist das ja auch völlig in Ordnung, denn scheinbar hat jeder das Recht, sich in den Agendaprozess einzubringen. Man sollte diese Chance also nutzen. Andererseits ist das Verfahren unehrlich, weil es eine Offenheit der eigentlichen Förderung suggeriert, die es so nicht geben wird. Agendasetting und Vergabe von Fördermitteln lässt sich einfach nicht trennen, so wie uns das BMBF mit dem Aufruf glauben machen will bzw. glauben machen muss.

Zum Aufruf

Regalität von Steinbrüchen 1815-1865

Die Frage, ob der Abbau von Kalkstein und anderen so genannten „Werksteinen“ im frühen 19. Jahrhundert dem Bergregal unterlag, ist schwierig zu beantworten. Wichtig ist die Frage aber trotzdem, denn das Bestehen des Bergregals bedeutete, dass die staatlichen Bergämter den Abbau dirigieren und Pacht- bzw. Konzessionsgebühren erheben konnten, unabhängig davon, wer der Grundeigentümer war, auf dessen Boden das Gestein abgebaut wurde. Für Preußen im 19. Jahrhundert ist bisher nur eindeutig geklärt, dass die Regalität mit dem Allgemeinen Berggesetz von 1865 aufgehoben wurde. Die Situation davor ist unübersichtlich – vor allem in den Landesteilen, die nach den napoleonischen Kriegen zu Preußen kamen. Denn zu diesem Zeitpunkt bestanden im wesentlichen eine Vielzahl von Bergordnungen der einzelnen Terretorialherren des 18. Jahrhunderts fort. Allerdings erodierten die Bestimmungen zum Abbau von Gestein zwischen 1815 und 1865.

Sehr anschaulich ist dieser Prozess in der Akte 962 „Regalität, Verwaltung und Abgabenpflicht von Steinbrüchen, 1815-1867“ im Bestand Oberbergamt Bonn des Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Westfalen dokumentiert. In den Unterlagen, zumeist von den Bergbehörden selber erstellt, wird die Unsicherheit und die fortwährende Auseinandersetzung um die Regalität von Kalkstein greifbar. In der Tendenz lässt sich auch die Liberalisierung des Bergwesens erkennen, die in das Berggesetz von 1865 mündete.

So berichtete das Oberbergamt Bonn im August 1826: „Das königl. Rheinische Ober-Bergamt hat bei Verwaltung des Bergwesens angenommen, daß die Steinbrüche im Alt-Bergischen und in den ehemaligen Kur-Kölnischen Ländern zum Bergregal gehören. In der jülisch-bergischen Bergordnung von 1719 […] sind sie zwar nicht namentlich unter den zum Bergregal gehörigen Fossilien mit aufgeführt. Es findet sich aber darin […], daß die Steinbrüche von den vorigen Regierungen seit unerdenklicher Zeit, ohne allen Unterschied, ob sie auf landesherrlichen oder Privat Grund und Boden eröffnet wurden, verpachtet oder sonst verliehen wurden. […] Nun haben aber in den letzten Jahren einige Grundeigenthümer angefangen, oder den Versuch gemacht, die auf ihrem Grund und Boden befindlichen Steinbrüche selbst zu benutzen indem sie die Regalität derselben nicht anerkennen wollen. Dies hat zu […] Rechtsstreitigkeiten Anlass gegeben…“ (Boelling: Betrifft die Regalität der Steinbrüche im Alt-bergischen, 14.08.1826, LANRW(W), Oberbergamt Dortmund, 962).

Einen Überblick zum Thema gibt: Nordrhein-Westfälisches Staatsarchiv Münster (Hg.): Die Preussische Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung, 1763-1865. Die Bestände in den nordrheinwestfälischen Staatsarchiven, Bd. 1 Staatsarchiv Münster, 2000.