Rheinisch-Westfälische Kalkwerke: Geschäftsberichte

RWK1888

Die Berichte über die ordentliche Generalversammlung der Rheinisch-Westfälischen Kalkwerke für die Jahre 1887/88 bis 1896/97 sind nur noch in einem Exemplar in der Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen erhalten. Darin finden sich jeweils ein Bericht des Vorstandes, des Aufsichtsrats und die Bilanz, die allerdings nur wenige Seiten umfassen. Die Aussagekraft der Berichte und der Bilanzen sind zwar eher gering. Für die Jahre zwischen 1896/97 und 1912/13 scheinen keine Geschäftsberichte mehr vorhanden zu sein.

Die Rheinisch-Westfälischen Kalkwerke mit Sitz in Dornap (heute Wuppertal) waren das größte Unternehmen dieser Branche im Deutschen Reich. Sie produzierten hauptsächlich für den Bedarf der Eisenhüttenwerke im Ruhrgebiet. Im Jahr ihrer Gründung (1887/88) waren 480 Arbeiter beschäftigt, die gut 350000t Kalkstein und 50000t gebrannten Kalk herstellten. Zwanzig Jahre später produzierten sie mit 1200 Arbeitern 1000000t Kalkstein und mehr als 600000t gebrannten Kalk.

Tagungsbericht „Dominanz durch Dinge?“

Auf H-Soz-u-Kult ist heute ein Bericht von Florian Schleking über die Tagung „Dominanz durch Dinge? Zum Verhältnis von sozialen Asymmetrien und Materialitäten aus historischer Perspektive“ des Arbeitskreises Geschichte+Theorie erschienen. Ich war mit einem Beitrag zur „sozialen Relevanz der physikalischen Eigenschaften von Kalkstein“ daran beteiligt. Der Vortrag war ein Experiment, das mich in meinem Forschungsprojekt wieder einen Schritt weiter gebracht hat. Es ging mir darum auszuloten, wie weit praxistheoretische Ansätze tragen können, um das Entstehen bzw. die Verstetigung sozialer Strukturen zu erklären. Inzwischen habe ich die Einsichten, die ich in der Diskussion auf der Tagung gewonnen habe, auch in mein Manuskript eingearbeitet. Aber auch darüber hinaus war es eine sehr diskussionsintensive Tagung, die Ende Februar stattgefunden hat. Davon zeugt auch der jetzt erschienene Tagungsbericht: viele neue Ideen und neue Kontakt. Ich selber habe von dieser Tagung noch viel mehr mitgenommen als man in einem Tagungsbericht wiedergeben könnte.

Zum Tagungsbericht

„Der Steinarbeiter“

Der Steinarbeiter

Am Freitag letzter Woche habe ich in der Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung in Bonn einige Jahrgänge der Zeitschrift „Der Steinarbeiter“ ausgewertet. Die von 1897 bis 1934 herausgegebene Zeitschrift war das Organ des Zentralverbandes der Steinarbeiter Deutschlands. Die Zeitschrift ist besonders deshalb wichtig, weil sie eine der wenigen Zeugnisse über die Arbeitswelt der Steinbrüche ist, in denen Arbeiter zu Wort kommen. Ganz offensichtlich artikuliert sich darin zwar auch nur eine bestimmte Gruppe von Arbeitern, die sozialistischen Ideen und der Sozialdemokratie nahesteht, aber im Kontrast zu Berichten von Unternehmern, leitenden Angestellten und Gewerbeinspektoren, eröffnet die Zeitschrift eine weitere Perspektive. Die Frage der Berufssicherheit, bei der Arbeit in Steinbrüchen ein extrem wichtiges Thema, wird im „Steinarbeiter“ ganz anders bewertet als etwa in Veröffentlichungen der Berufsgenossenschaften, die von Unternehmern getragen wurden. Die Vulnerabilität der Arbeiter wird im „Steinarbeiter“ greifbar.

Regalität von Steinbrüchen 1815-1865

Die Frage, ob der Abbau von Kalkstein und anderen so genannten „Werksteinen“ im frühen 19. Jahrhundert dem Bergregal unterlag, ist schwierig zu beantworten. Wichtig ist die Frage aber trotzdem, denn das Bestehen des Bergregals bedeutete, dass die staatlichen Bergämter den Abbau dirigieren und Pacht- bzw. Konzessionsgebühren erheben konnten, unabhängig davon, wer der Grundeigentümer war, auf dessen Boden das Gestein abgebaut wurde. Für Preußen im 19. Jahrhundert ist bisher nur eindeutig geklärt, dass die Regalität mit dem Allgemeinen Berggesetz von 1865 aufgehoben wurde. Die Situation davor ist unübersichtlich – vor allem in den Landesteilen, die nach den napoleonischen Kriegen zu Preußen kamen. Denn zu diesem Zeitpunkt bestanden im wesentlichen eine Vielzahl von Bergordnungen der einzelnen Terretorialherren des 18. Jahrhunderts fort. Allerdings erodierten die Bestimmungen zum Abbau von Gestein zwischen 1815 und 1865.

Sehr anschaulich ist dieser Prozess in der Akte 962 „Regalität, Verwaltung und Abgabenpflicht von Steinbrüchen, 1815-1867“ im Bestand Oberbergamt Bonn des Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Westfalen dokumentiert. In den Unterlagen, zumeist von den Bergbehörden selber erstellt, wird die Unsicherheit und die fortwährende Auseinandersetzung um die Regalität von Kalkstein greifbar. In der Tendenz lässt sich auch die Liberalisierung des Bergwesens erkennen, die in das Berggesetz von 1865 mündete.

So berichtete das Oberbergamt Bonn im August 1826: „Das königl. Rheinische Ober-Bergamt hat bei Verwaltung des Bergwesens angenommen, daß die Steinbrüche im Alt-Bergischen und in den ehemaligen Kur-Kölnischen Ländern zum Bergregal gehören. In der jülisch-bergischen Bergordnung von 1719 […] sind sie zwar nicht namentlich unter den zum Bergregal gehörigen Fossilien mit aufgeführt. Es findet sich aber darin […], daß die Steinbrüche von den vorigen Regierungen seit unerdenklicher Zeit, ohne allen Unterschied, ob sie auf landesherrlichen oder Privat Grund und Boden eröffnet wurden, verpachtet oder sonst verliehen wurden. […] Nun haben aber in den letzten Jahren einige Grundeigenthümer angefangen, oder den Versuch gemacht, die auf ihrem Grund und Boden befindlichen Steinbrüche selbst zu benutzen indem sie die Regalität derselben nicht anerkennen wollen. Dies hat zu […] Rechtsstreitigkeiten Anlass gegeben…“ (Boelling: Betrifft die Regalität der Steinbrüche im Alt-bergischen, 14.08.1826, LANRW(W), Oberbergamt Dortmund, 962).

Einen Überblick zum Thema gibt: Nordrhein-Westfälisches Staatsarchiv Münster (Hg.): Die Preussische Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung, 1763-1865. Die Bestände in den nordrheinwestfälischen Staatsarchiven, Bd. 1 Staatsarchiv Münster, 2000.